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Etappensieg: Keine Zwangsabgabe auf Drucker
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 23.01.07 entschieden, dass PC-Drucker nicht mit hohen Pauschal-Abgaben für Urheberrechte belegt werden dürfen.
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Ungesichertes WLAN kann teuer werden!

Wer der Meinung ist, dass ein ungesichertes Wiress LAN, ein sog. Funknetz, im Zeitalter der Flatrate kein Problem mehr darstelle, kann einem teuren Irrtum unterliegen, wie dieser Fall belegt:

Eine Privatperson betrieb einen ungesicherten WLAN Zugang zum Internet. Unbemerkt verwendeten Dritte diesen ungesicherten Zugang, um Raubkopien von Musikstücken in eine illegale Tauschbörse zu laden. Die Rechteinhaber wurden auf diese Lizenzverletzung aufmerksam und mahnten die Betreiberin des ungesicherten Zugangs kostenpflichtig ab und verlangten zudem die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.

Die betreffende Person weigerte sich die kostenpflichtige Abmahnung zuzüglich zu den Verfahrenskosten zu bezahlen, da sie ihren Zugang sofort durch ein Kennwort gesichert habe, nachdem sie die Nutzung durch Dritte bemerkt habe.

Das Landgericht ließ sich jedoch auf ihre Argumentation nicht ein. Wer seine Internet-Verbindung drahtlos betreibe, müsse seinen WLAN Router absichern, andernfalls verstoße er gegen zumutbare Prüfungspflichten. In diesem Fall haftet die Besitzerin des Internet-Anschlusses gemäß Paragraph 1004 BGB als "Störer für Schutzrechtsverletzungen". In dem Urteil schreiben die Richter, dass die Internet-Nutzerin sich des Risikos hätte bewusst sein müssen: "Weiter ist allgemein bekannt, dass ungeschützte WLAN-Verbindungen von Dritten missbraucht werden können, um über einen fremden Internet-Anschluss ins Internet zu gelangen".

Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr drahtloser Internet-Zugang nach dem aktuellen Stand der Technik abgesichert ist, prüfen wir dies gerne und ergreifen ggf. in Absprache mit Ihnen die erforderlichen Massnahmen.

Unsere Email-Adresse: info@hallmann-informatik.de

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